Sperrmittelhäuser

Sperrmittelhäuser, in vielen Bundeswehrunterlagen auch als Pioniersperrmunitionshäuser bezeichnet, wurden in der Zeit des Kalten Krieges in Schleswig-Holstein (20 Standorte), Niedersachsen (7 Standorte), Hessen (62 Standorte) und Bayern (54 Standorte) errichtet. Bis auf Schleswig-Holstein, wo sich die Objekte von der innerdeutschen Grenze bis hoch in den Kreis Rendsburg-Eckernförde verteilten, befanden sich die Objekte grenznah entlang der innerdeutschen und der tschechoslowakischen Grenze zumeist in bewaldeten Gebieten abseits der breiten Öffentlichkeit.

Sperrmittelhäuser gab es in verschiedenen Ausführungen. Am häufigsten errichtet wurden sie in Einzelbauweise mit 1 Kammer und einer Kapazität von 2,5 to und 5 to. Diese Bauweise gab es in allen oben genannten Bundesländern. Sie wurden oft als Einzelobjekte errichtet. Es gab aber auch Standorte, an denen bis zu fünf Sperrmittelhäuser nebeneinander lagen.

In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern gab es Sperrmittelhäuser nur mit 1 Kammer. Lediglich in Hessen wurden an diversen Standorten auch Sperrmittelhäuser mit 2, 3 und 4 Kammern errichtet (siehe unten).

In Schleswig-Holstein gab es abweichend zur Normbauweise mit 1 Kammer auch Standorte, an denen anstelle eines Sperrmittelhausneubaus auf noch bestehende alte Munitionsbunker von Flak-Batterien aus der Zeit des 2. Weltkrieges zurückgegriffen wurde (Grünental, Schwartenbek und Gut Hemmelmark).

Zusätzlich gab es in Schleswig-Holstein entlang des Elbe-Lübeck-Kanals noch 12 Standorte mit Pioniersperrmunitionsbehältern, die im Aussehen den Sperrmittelhäusern ähnelten, jedoch nur für eine Sprengstofflagerung von 300 kg vorgesehen waren. Der innere Aufbau dieser Objekte bestand nur aus einer Panzertür mit Spezialschloss, einer direkt dahinter liegenden dünnen Stahltür und dem sehr kleinen Lagerraum, der noch ein kleines Ablagefach über dem Sprengstofflagerbereich hatte. Die einzigen heute noch erhaltenen Pioniersperrmunitionsbehälter befinden sich im Bereich Witzeeze.

Aufgabe der Sperrmittelhäuser war die Aufnahme des Sprengstoffs und sämtlichen Zubehörs von zugewiesenen vorbereiteten Sperranlagen (Brücken-, Graben- und Trichtersperren). Hierfür waren sie besonders gesichert. Sie wurden nicht permanent bewacht, jedoch durch Polizei und Feldjäger auf deren Streifenfahrten angefahren und kontrolliert. Des Weiteren fanden in regelmäßigen Abständen intensive Kontrollen hinsichtlich des eingelagerten Bestandes durch die zuständigen Wallmeister statt.

Obwohl Sperrmittelhäuser nicht alarmgesichert waren, hätten die drei hintereinander angeordneten Türen einen unbefugten Zutritt nahezu unmöglich gemacht. Die erste Tür war mit daumendicken Stahlgitterstäben versehen. Bei der zweiten Tür handelte es sich um eine ca. 15 cm dicke Panzertür mit einem Spezialschloss, während die dritte Tür eine dicke Gasdrucktür war. Bei mehr als 5 to eingelagerten Sprengstoffs kam eine weitere Panzertür im Innern hinzu. Um ein legales Öffnen der Türen durch die zugriffsberechtigten Einheiten zu gewährleisten, enthielt jedes Sperrheft eine detaillierte Anweisung zur Öffnung des jeweiligen Sperrmittelhauses.

(Aktualisierungsstand: 30.01.2026)