Nukleare Landminen (ADM)

Bei Atomic Demolition Munition (ADM) handelte es sich um sogenannte taktische Kernwaffen. ADM wurden oftmals auch als nukleare Landminen, Atomminen oder Kernminen bezeichnet. ADM spielte eine wesentliche Rolle in den Operationsplanungen der NATO, u. a. auch im Bereich des Fulda Gap.

ADM waren in verschiedenen Ausführungen zumindest seit den 1960er Jahren bis ca. 1987 in der Bundesrepublik an verschiedenen Orten (u. a. Fulda und Bad Hersfeld) gelagert. Bei den letzten Versionen der ADM handelte es sich um W-45 / Medium Atomic Demolition Munition bis ca. 1984 sowie um W-54 / Special Atomic Demolition Munition bis ca. 1987 (siehe Bilder).

Transportrucksack H-912 für die W-54 / Special Atomic Demolition Munition
© Wikipedia (Autor unbekannt)

Laut eines Artikels im Spiegel in der Ausgabe 3/1985, Seite 28-32, der hier abrufbar ist, sollen im Jahr 1983 insgesamt 93 ADM auf bundesdeutschem Boden gelagert worden sein. Der Spiegelbericht gibt auch weitere interessante Einblicke in den Umgang mit Nuklearwaffen, insbesondere mit ADM, aus jener Epoche.

Ein weiterer, ausgezeichneter Artikel u. a. zu ADM findet sich hier auf GESCHICHTSSPUREN.DE unter dem Absatz ADM.

Eine auf USARMYGERMANY.COM veröffentlichte Email eines ehemaligen Soldaten aus den Downs Barracks in Fulda bestätigte die Lagerung von nuklearer Munition in Fulda zumindest für den Zeitraum von 1963 bis 1965 und gibt einen kleinen Einblick in die damalige Zeit und den Umgang mit ADM:

Email from Charles Marr, 58th Engr Co, 1963-65)
 58th Engineer Company DI (submitted by Charles Marr)

Interesting reading about (the 14th Armd Cav and) the Fulda Gap. I was in the 58th Engineers, Fulda, from Dec 1963 till Aug 1965.

We were the keepers of special weapons (Webmaster Note: ADM). Find that this information – as best as I can tell – is still „Secret“, so will only give vague information – OK? The 58th Engineers was disbanded once the Cold War was over and I cannot seem to find anything referencing them other than that they were disbanded, any info you may have would be of interest.

Anyway, we (58th Engineers) were stationed in Fulda at Downs Barracks and in our basement were three (3) Nuclear Weapons. All of different sizes and for different purposes. The smallest being to take out Downs Barracks, middle one I am not sure about, but the largest being just a bit larger than a 55 gal. drum to be taken to the Fulda Gap to stop the Soviets.

Being in First Platoon and the Platoon Leaders driver, it was our job to take the largest one up to a specified point on the border where we were to set the timer and protect it till it went off. „DAMN!“

Were told it was approximately 100 times stronger than either of the two used in Japan but I could be wrong because that was a LONG time ago. But it would have created one helluva pond anyway, I’m sure. Oh, the reason I don’t know where the middle one was to go is because we were not allowed to know but had heard about the small one by accident.

Can remember several outfits (such as the 14th ACR) having exercises in our area and I had gone on several with just my Lieutenant and myself for several weeks at a time. He and I were the only ones from Downs Barracks there plus a lot of Generals on down running around playing their games which I was not allowed access. Had a two star General sit on my jeep one day while we smoked a cigarette and BS’d.

(During field exercises,) I drove the jeep with the trailer behind it that was supposed to simulate the actual bomb. That was me in jeep X-16, 58th Engr., sitting out there in the woods with you all. Only thing actually in the trailer were our sleeping bags and duffle bags when out on excercises.

We did on several occasions remove the real weapon from the basement and drive it around post (NO! It never left the post.) all the while surrounded by MP’s when we all had live ammunition and our weapons were locked & loaded as they say. That was an eventful experience also I might add. Being from Arkansas and carrying Real Guns that were loaded was no big thing to me anyway, but mainly the Officers acted like we were all gonna start shooting who knows where 8=} ….

Back to the exercises. I remember there being one or two 2 1/2 ton trucks with radio/etc. stuff and we would be scattered out around them in the woods. The only time I ever saw anybody was at chow time or when some Officer (mainly generals) came or left. Can remember one time we went out as Umpires for some units that were in our area.

Anyway, you asked about the special weapons. They were in our basement and it was the Engineers job to Arm/Ignite them – as Always! This is just one of the many things we did. The 14th Cav. may have been charged with escorting us up to the border, this I do not know. But I do know MY job was to drive us three and the larger weapon up there where the Officer armed it then we were to guard it till it went off. As for what the 14th Cav. or the 3rd Armor was to do I do not know.

I know the 58th Engineers / Fulda’s main job was this and once the problem went away the 58th was disbanded, as I might add it had before. The 58th was part of V Corps.

© USARMYGERMANY.COM / Walter Elkins

Am 03. April 2025 wurde durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam unter der Rubrik „Historisches Dokument“ nachfolgender Bericht über ADM in Deutschland inkl. eines Dokuments aus dem Bundesarchiv über die Richtlinien für den Einsatz von zivilen Bohrfirmen für das Herstellen von ADM-Sprengschächten online veröffentlicht:

ADM am „Fulda Gap“?
Als probates Mittel zu diesem Zweck galten kompakte nukleare Sprengsätze mit relativ niedriger Sprengkraft, sogenannte Atomic Demolition Munition (ADM). Diese sollten an neuralgischen Punkten des vorderen Rands der Verteidigung detonieren, an denen der Gegner besonders günstige Gegebenheiten zum Vormarsch vorfand, etwa am seinerzeit auch außerhalb militärischer Fachkreise weithin bekannten „Fulda Gap“, an dem ein schneller Vorstoß dem Gegner die beste Möglichkeit zum Aufbrechen der zusammenhängenden Verteidigungslinie eröffnet hätte. Die Waffensysteme sollten in Sprengschächten an Straßen oder Brücken entlang der gemutmaßten gegnerischen Vormarschwege platziert werden.

Als Meldungen über die ADM erstmals an die Öffentlichkeit gelangten, wies Verteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel im Januar 1965 vor dem Bundestag darauf hin, dass diese Waffensysteme nicht an ihren für den Verteidigungsfall vorgesehenen Bestimmungsorten installiert seien: „Es gibt keine einzige ADM im Einsatz“.

Nationale Einsatzbeschränkungen:
Verteidigungsminister Helmut Schmidt gab später an, er habe nach seinem Amtsantritt 1969 umfassende Pläne für den Einsatz der über 200 ADM vorgefunden, die die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik lagerten. Schmidts Bemühungen um eine Einhegung dieser der NATO zugeordneten Waffensysteme stießen bei der US-Regierung auf Verständnis und mündeten 1973 in den Erlass nationaler Einsatzbeschränkungen durch die Bundesrepublik.


Maschinenschriftliches Dokument mit roten Stempeln und handschriftlichen Notizen

Auszug: Richtlinien für den Einsatz von Bohrfirmen für das Herstellen von ADM-Sprengschächten
Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv


Das vorliegende Dokument aus dem Jahr 1980 nimmt auf diese Beschränkungen Bezug. Der Führungsstab der Streitkräfte im BMVgBundesministerium der Verteidigung wandte sich an die NATO-Hauptquartiere für Zentraleuropa im niederländischen Brunssum und für Nordeuropa im norwegischen Kolsaas. Es ging um die Festlegung eines Verfahrens, mit dem sich im Krisenfall die effiziente Vorbereitung des möglichen Einsatzes von ADM sicherstellen ließ. Die nationalen Einsatzbeschränkungen verboten Vorbereitungshandlungen in Friedenszeiten. Man ging davon aus, dass im Krisen- oder Spannungsfall das vorhandene militärische Bohrgerät nicht ausreichen würde, die erforderlichen Sprengschächte herzustellen. Daher sollten auf Grundlage des Bundesleistungsgesetzes zivile Bohrfirmen für die nötigen Arbeiten herangezogen werden.

Dabei legte man Wert auf die Feststellung, dass die Vorbereitungen nicht zwangsläufig zum Einsatz führen würden, denn „die Vorbereitung von Sprengschächten ist unabhängig von der politischen Entscheidung, den Einsatz von ADM überhaupt freizugeben“. Weitere Vorschläge zur zweckmäßigen Organisation der Vorbereitungen sollte die ADM-Arbeitsgruppe beim NATO-Hauptquartier Europa-Mitte auf Grundlage des vorliegenden Dokuments erarbeiten.

Ein Waffensystem ohne Zukunft:
Die weitere Konkretisierung der deutschen Einsatzbeschränkungen – u.a. Beschränkung auf zwei Kilotonnen Sprengkraft pro ADM, Verbot der Beeinträchtigung lebenswichtiger Versorgungseinrichtungen, Verbot überirdischer Detonation zum Schutz der Bevölkerung vor Fallout – wirkte sich allerdings auf die militärische Brauchbarkeit der ADM empfindlich aus. Daher spielten sie bereits vor dem Ende des Kalten Krieges in den Planungen der NATO praktisch keine Rolle mehr, zumal sich auch in den USA die Auffassung durchgesetzt hatte, dass dieses Waffensystem nicht recht zur NATO-Strategie der flexiblen Reaktion (Flexible Response) auf etwaige Angriffe passte. In der Bundeswehr wurde die einschlägige Heeresdienstvorschrift am 29. Januar 1988 außer Kraft gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die USA bereits sämtliche ADM aus der Bundesrepublik abgezogen.


Literatur:
Detlef Bald, Politik der Verantwortung. Das Beispiel Helmut Schmidt. Der Primat des Politischen über das Militärische 1965–1975, Berlin 2008
Matthew D. Bird, Nuclear history note : US atomic demolition munitions 1954-1989, in: RUSI-Journal 153 (2008), Heft 2, S. 64-68

© Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr 2025 /
Faksimilekopien und Text: Christoph Kuhl / Redaktionelle Bearbeitung: Online-Redaktion ZMSBw

Wie aus dem vorstehenden Bericht indirekt hervorgeht, waren die normalen Straßensprengschächte nicht für die Einbringung von ADM vorgesehen. Stattdessen wären durch spezielle militärische Bohrzüge an bereits in den Operationsplanungen vorgeplanten Einsatzorten speziell für ADM ausgelegte Sprengschächte angelegt worden.

Da nicht genug militärisches Bohrgerät für die anzulegenden ADM-Sprengschächte vorhanden gewesen wäre, hätten im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes zivile Bohrfirmen für diese Tätigkeiten herangezogen werden können.

Da die Bundesrepublik nationale Beschränkungen für den möglichen Einsatz von ADM in Kraft gesetzt hatte, war es jedoch verboten, Vorbereitungen an den Einsatzorten in Friedenszeiten durchzuführen. Dieses Verbot galt selbst dann, wenn ein Eigentümer eines betroffenen Grundstücks schon in Friedenszeiten solchen Vorbereitungen zugestimmt hätte.

Die nationalen Beschränkungen für den Einsatz von ADM wirkten sich schließlich so stark auf die militärische Brauchbarkeit des Waffensystems ADM aus, dass es in den Verteidigungsplanungen der NATO eine mehr und mehr untergeordnete Rolle spielte und letzten Endes sämtliche ADM aus der Bundesrepublik noch vor 1988 abgezogen wurden.

(Aktualisierungsstand: 30.01.2026)