Bis heute weitgehend unbekannt ist der breiten Öffentlichkeit, dass es auch einige Sonderobjekte gab. Hier galt es, potentiellen Gefahren, die durch eine Lähmung oder Vernichtung von Anlagen oder deren Kontrolle entstehen konnten, im Vorfeld zu begegnen.
Ein Beispiel für ein Sonderobjekt ist die Edertalsperre. Nachdem diese im 2. Weltkrieg durch Bombardierung teilweise brach und durch die Überschwemmung viele Menschen umkamen, wurde hier ein spezieller Einbau durch die Bundeswehr vorgenommen. Dieser ermöglichte es, völlig autark das Wasser des Edersees kontrolliert auch dann abzulassen, wenn die dafür normalerweise zuständige Technik bspw. durch Sabotage nicht betriebsbereit gewesen wäre.
Das eingebaute System wurde durch eine Vielzahl von Blindventilen und Blindrohren so getarnt, dass es nicht als das zu erkennen war, was es bewirken sollte.
Die Edertalsperre befindet sich im heutigen Kreis Waldeck-Frankenberg und wurde in den Sperrobjektlisten des WBK IV (Stand 31.12.1971) unter der Objekt-Nr. WA-99 geführt (BArch, BH 2/189). Eine detaillierte Beschreibung hinsichtlich der Verfahrensweise im Verteidigungsfall findet sich im GDP 1978 des III. (GE) Korps (BArch, BH 7-3/702). Das Sperrobjekt ist in der Sperranlagendatenbank unter dem Datensatz 8877 erfasst.
Die Anlage wurde leider schon ausgebaut und Bilder existieren auch keine davon.
Anzumerken bleibt noch, dass nach heutigem Kenntnisstand neben der Edertalsperre auch die Möhnetalsperre und die Diemeltalsperre mit derartigen Einbauten versehen waren. Allerdings ist nicht bekannt, wann diese beiden Objekte in den jeweiligen Sperrplänen aufgelassen wurden.
Edertalsperre







Diemeltalsperre


Möhnetalsperre

Ein weiteres Sperrobjekt, das durchaus als Sonderobjekt bezeichnet werden kann, war das als Panzergraben bezeichnete Objekt GN-3, das ebenfalls in den Sperrobjektlisten des WBK IV (Stand 31.12.1971) geführt wurde (BArch, BH 2/189).
Das Sperrobjekt befand sich im heutigen Main-Kinzig-Kreis im Gefechtsstreifen des V.(US) Corps zwischen Lieblos beim Bahnhof im Norden und Hailer beim Bahnhof Hailer-Meerholz im Süden und verlief fast über die gesamte Strecke parallel zur Kreisstraße 904.
Das Sperrobjekt wies eine Grabentiefe von 4,00 m und eine Grabenbreite von 15,00 m auf. Der gesamte Graben hatte eine Länge von 2,000 km.
Die 4 Wirtschaftsübergänge sollten durch Sprengladungen zerstört werden. Die hierfür benötigten Sprengmittel, Panzer- und Schützenminen mit fast 2000 kg Gesamtgewicht, sollten im amerikanischen PSP Wächtersbach gelagert werden.
Für die Vorbereitung der Sprengungen der Wirtschaftswege und das Auslegen der Panzer- und Schützenminen war ein Kräfteansatz von 4/36 Soldaten mit einem Zeitansatz von 6 Stunden vorgesehen.
Das Sperrobjekt war in den Operations- und Sperrplänen zumindest Anfang der 1970er Jahre enthalten. Wann es aufgelassen bzw. aus den Sperrplänen gestrichen wurde, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Allerdings erscheint das Sperrobjekt nicht mehr in einer Sperrenübersicht für den Zeitraum 1990/1992.


Die vier Durchlässe sind unter den Datensätzen 8779 bis 8782 in der Sperranlagendatenbank eingetragen und mit den nachstehenden Bildern versehen.




Ebenfalls als Sonderobjekt dürfte das in der Sperranlagendatenbank unter dem Datensatz 8859 eingetragene Sperrobjekt KS-8 anzusehen sein (BArch, BH 2/189, Image 368). Bei diesem Objekt handelte es sich um den auf dem Gebiet der Stadt Kassel gelegenen Flugplatz Kassel-Waldau. Der Flugplatz wurde am 24. August 1924 eröffnet und nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens Kassel-Calden 1970 geschlossen. Das Flugplatzgelände wurde zum Industriegebiet umgewidmet und die Start-/Landebahn ab 1985 abgebrochen. Anschließend wurde der gesamte Bereich mit dem Industriepark Waldau überbaut.
Auf der Start-/Landebahn des Flugplatzes waren bereits in den 1960er Jahren 2x 3 Straßensprengschächte mit einer jeweiligen Tiefe von 4,00 m eingebaut worden, die im Verteidigungsfall bei Auslösung dazu geführt hätten, dass die Betonbahn nicht mehr für die Anlandung feindlicher Kräfte hätte genutzt werden können. Für die 6 Sprengschächte waren insgesamt 3000 kg Sprengmittel in der Standortmunitionsniederlage Kassel im Munitionslagerhaus 27 eingelagert. Die Vorbereitung der Sprengung benötigte einen Kräfteansatz von 2/11 Soldaten mit einem Zeitansatz von 3 Stunden und 20 Minuten.




Warum lediglich der Flugplatz Kassel-Waldau mit einer vorbereiteten Sperranlage versehen worden war, obwohl es noch zahlreiche weitere Flugplätze ähnlicher Größe im Bereich des Wehrbereichskommandos IV gab, mag dem Grund der Nähe zur innderdeutschen Grenze geschuldet sein.
Anders als der mit einer vorbereiteten Sperranlage versehene Flugplatz Kassel-Waldau sind der Heeresflugplatz Fritzlar sowie die zivilen Flugplätze Calden, Cölbe, Limburg/Elz und Siegerland weder in den Sperrobjektlisten des WBK IV (Stand 31.12.1971) noch in den Sperrobjektlisten des III.(GE) Korps und seiner unterstellten Verbände enthalten. Daher ist anzunehmen, dass gemäß des unten angehängten Dokuments diese Flugplätze offenbar nicht über den Planungsstand hinaus gekommen sind und nicht mit vorbereiteten Sperranlagen ausgestattet wurden.

(Aktualisierungsstand: 07.03.2026)