Stecksperren

Stecksperren in Form von Trägersteckschächten waren eine relativ seltene Art vorbereiteter Sperranlagen. Sie wurden zumeist an Örtlichkeiten errichtet, an denen die Verwendung von Straßensprengschächten zu nicht vertretbaren Schäden an den örtlichen Begebenheiten oder der Infrastruktur geführt hätten. Stecksperren wurden teilweise bereits in den frühen 1970er Jahren geplant, aufgrund des Aufwands und der damit verbundenen hohen Baukosten nach heutigem Kenntnisstand aber erst Ende des Jahrzehnts bzw. Anfang der 1980er Jahre errichtet. Einige Sperrobjekte waren sogar so lange in Planung, dass sie bis zum Ende des Kalten Krieges nicht gebaut wurden.

Stecksperren wurden zumeist vor und in Tunneln oder Unterführungen, aber oftmals auch in den Widerlagern von Brücken eingebaut. Als bestes Beispiel für den Einbau von Trägersteckschächten in Brücken steht hier die Hansestadt Lübeck. Hier wurden alle 6 in die historische Altstadt führenden Straßenbrücken über die Trave mit Stecksperren versehen.

Die Lagerung der Steckträger und des erforderlichen Zubehörs erfolgte objektnah. Hierfür wurden bspw. am Elbe-Seitenkanal links und rechts der Kanalunterführung unmittelbar am Sperrobjekt Metallbehälter errichtet. Eine ebenfalls weit verbreitete Lagerungsform war die Nutzung von Garagen, die sich entweder direkt am Sperrobjekt oder aber in unmittelbarer Nähe befanden. Eine der wenigen Ausnahmen bildete u. a. die Hansestadt Lübeck, da hier die ca. 630 Steckträger der 6 Stecksperren sowie das Zubehör zentral in einem Lagerhaus im Wehrbereichsgerätelager I eingelagert waren. Des Weiteren wurden Steckträger und Zubehör auch in Brückenköpfen, zivilen Behördeneinrichtungen (z. B. Autobahnmeisterei usw.) und Kasernen eingelagert.

Die Standardausführung einer Trägerstecksperre sah eine Breite von 12,00 m mit 3 in Doppelreihe angelegten Sperren vor, für deren Aktivierung ca. 2 Stunden veranschlagt wurden. Jeder Steckschacht hatte eine Tiefe von 0,80 m. Die einsteckbaren Stahlträger waren 2,20 m lang und wogen 216 kg. Sie verfügten über einen Mechanismus, der nach dem Einsetzen in den Schacht verriegelte und ein Herausziehen unmöglich machte. Anschließend sollte die erste, feindwärts gerichtete Steckträgerdoppelreihe mit S-Draht und Tarnnetzen versehen werden.

Bei Übungen an Trägersteckanlagen durften die Stahlträger nur mit der Verriegelung nach oben, also verkehrt herum, eingesetzt werden. Zumindest in einem bekannt gewordenen Fall wurde dies aber nicht beachtet, was zur Folge hatte, dass das Sperrobjekt aufwändig und kostenintensiv saniert werden musste, da sich die Steckträger nach Übungsende nicht mehr aus den Schächten herausnehmen ließen.

(Aktualisierungsstand: 30.01.2026)